„Ansprüche gegen Händler verjähren in Österreich voraussichtlich mit Ende des Jahres 2017, gegen VW im Herbst 2018“, sagt der Rechtsanwalt Michael Poduschka, Mitglied des Rechtsanwaltsbeirates von Cobin Claims. Er gehe davon aus, dass man diese Verjährung durch Klagen werde stoppen müssen. Das sei umso dringlicher, da Langzeitschäden durch die von VW durchgeführten Nachrüstungen der Autos etwa am Partikelfilter oder Abgasrückführventil nicht auszuschließen seien. „Ich fürchte, dass der Wertverlust der betroffenen Dieselfahrzeuge erst dann hervortritt, wenn die Ansprüche verjährt sind.“
Schaden muss noch nicht beziffert werden
Sammelaktionen für Verbraucher habe es bereits gegeben, so Vereinsobmann Oliver Jaindl. Das Neue sei, dass Cobin Claims auch die Anliegen von Kleinunternehmen und EPUs im Auge habe. Deren Vertretung durch die Wirtschaftskammer scheitere an Interessenskonflikten in der Kammer, da diese ja eine Gruppe von Mitgliedern gegen andere Mitglieder vertreten müsste, so Jaindl.
Um Ansprüche durchzusetzen, muss auch ein Schaden für die Autobesitzer nachgewiesen werden. "Dies sei zugegeben ein Problem, sagt Benedikt Wallner, ebenfalls Mitglied des Rechtsanwaltsbeirates von Cobin Claims. Es sei jedoch nicht notwendig, den Schaden jetzt schon genau zu beziffern, der Schaden sei bereits dadurch eingetreten, dass die betroffenen Autos eigentlich keine Zulassung hätten.
Prozesskostenbeiträge sollen unter 100 Euro liegen
Dass tatsächlich ein Schaden eingetreten sei, werde aus Sicht von Cobin Claims auch durch die Tatsache glaubhaft, dass die Porsche Bank, Leasinggeber für rund zwei Millionen betroffene Fahrzeuge und damit Eigentümer dieser Fahrzeuge, für die Restwerte dieser Autos eine Abschreibung von rund 900 Mio. Euro vorgenommen habe, sagte Beiratsvorsitzender Eric Breiteneder.
Konkrete Schritte werde es jedenfalls geben, unabhängig davon, wie viele Betroffene sich an der Sammelaktion beteiligen, die bis in den Frühherbst hinein laufen werde, sagte Jaindl. Dabei könne es sich um eine ganze Reihe juristischer Maßnahmen, wie etwa Leistungsklagen oder Verjährungsunterbrechungen handeln. Der Verein sei nicht gewinnorientiert und werde auch an den Schadenersatzzahlungen nicht beteiligt werden. Es werde lediglich Prozesskostenbeiträge geben, „etwa in der Größenordnung von 29,90 oder 72 Euro oder dergleichen“.
Die Plattform Cobin Claims wurde im März dieses Jahres vom Gutachter Manfred Biegler, dem Journalisten Oliver Jaindl und Peter Kolba, dem früheren Chefjuristen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), gestartet. Kolba hat sich im Juni aus dem Projekt zurückgezogen.
Quelle: ORF, 7.7.2017