Wir haben ein solches Urteil schon vor über einem Jahr vor dem Oberlandesgericht Wien erwirkt. Aber VW wollte es ganz genau wissen. Nun hat der Europäische Gerichtshof bestätigt: Österreicher können in Österreich klagen! - Übrigens 30 Jahre lang.
Damit ist nun wohl alles klar, auch für andere Staaten, auch für andere Marken: Der Schaden ist in in dem Land eingetreten, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.
Hunderttausende haben sich in Deutschland bereits mit VW verglichen; in Österreich noch nicht, hier ist noch immer alles offen. Wahrscheinlich werden nun noch etliche hinzukommen: Weil wir inzwischen wissen, dass (zumindest) VW absichtlich sittenwidrig getäuscht hat, beträgt die Verjährungsfrist dreissig Jahre. Es ist also doch noch nicht zu spät.
Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …