Die Äußerung des VW Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess in der Fernsehsendung Lanz („Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“) hat inzwischen Einzug in den Gerichtssaal gehalten:

Wie die Medien[1] berichten, wirft das Landgericht Oldenburg der Volkswagen AG Prozessbetrug vor.

In dem Verfahren hat der Kläger vorgetragen, dass die Mitarbeiter der Volkswagen AG von der unzulässigen Abschalteinrichtungen gewusst und dennoch mit Täuschungsabsicht die Typengenehmigung beantragt haben. VW hat diese Behauptung des Klägers bestritten.

Das deutsche Gericht sieht in diesem Bestreiten eine Verletzung der Wahrheitspflicht nach der Zivilprozessordnung und nimmt dabei Bezug auf die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden Diess in der Fernsehsendung Lanz. VW hätte im Prozess vielmehr wahrheitsgemäße Angaben zu den Manipulationen machen müssen, denn dazu ist eine Partei im Zivilprozess verpflichtet. Tut sie dies nicht, sind solche Handlungen als Prozessbetrug zu werten.

Die Volkswagen AG verliert damit nicht nur ihre Glaubwürdigkeit, sondern es droht ihren Verantwortlichen auch noch ein Verfahren wegen Prozessbetrugs.

Für die Geschädigten hat dies große Bedeutung. Die Volkswagen AG wird sich in den Verfahren künftig genauer überlegen, was vorgebracht wird oder nicht. Die bisherige Taktik, die Tatsachen nicht offenzulegen und auf laufende Ermittlungen zu verweisen, wird nicht mehr so einfach funktionieren.


[1] https://www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/nach-diess-gestaendnis-neue-eskalation-im-diesel-drama-landgericht-wirft-vw-prozessbetrug-vor_id_10964761.html